Zollamtliche Überwachung
Nach Art. 5 Nr. 27 UZK besteht die “zollamtliche Überwachung” aus allgemeinen Maßnahmen der Zollbehörden, mit dem Ziel, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und gegebenenfalls der sonstigen Vorschriften zu gewährleisten, die für Waren gelten, die solchen Maßnahmen unterliegen. Die zollamtliche Überwachung dient somit im wesentlichen der Erfassung des Warenverkehrs über die Grenze, der Sicherung der … weiterlesen