Energiesteuer: Deutschlands Bauern atmen auf. Agrardieselvergütung für Biokraftstoffe wird beibehalten
Die Steuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendete Biokraftstoffe bleibt erhalten § 57 EnergieStG enthält eine Steuervergünstigung für in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in Ackerschleppern, Arbeitsmaschinen, Motoren und Sonderfahrzeugen verwendete Dieselkraftstoffe und Biokraftstoffe. Die Vorschrift ist auch unter dem Namen „Agrardieselvergütung“ bekannt. Nach dem Diskussionsentwurf der Bundesregierung vom 22.04.2016 war vorgesehen, § 57 … weiterlesen