Bundesweite Vertretung gegenüber dem Zoll.

Das Zollrecht umfasst die Einfuhrabgaben, also Zölle einschließlich Antidumpingzöllen und die Einfuhrumsatzsteuer, das Außenwirtschaftsrecht und das Zollstrafrecht.

Zum Verbrauchsteuerrecht gehören z.B. die Energiesteuer und die Stromsteuer, die Alkoholsteuern einschließlich der Branntweinsteuer sowie das Steuerstrafrecht.

Effektive Beratung und Vertretung im Zoll- und Verbrauchsteuerrecht erfordern den spezialisierten Rechtsanwalt und den spezialisierten Steuerberater. Als „Fachanwalt für Steuerrecht“ und „Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern“ verbinden wir beides. Wir gehören damit zu den wenigen hochspezialisierten Kanzleien in diesem Bereich in Deutschland.