Mit Datum vom 8.1.2018 wurde im BGBl. die Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung v. 2.1.2018 verkündet. Die neuen Regelungen treten zeitgleich mit ihren korrespondierenden Vorschriften des EnergieStG bzw. StromStG gestaffelt mit Wirkung ab dem 1.1.2018 in Kraft.