Zu unseren Mandanten zählen Handels- und Industrieunternehmen aller Größenordnungen einschließlich DAX-Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.
Das Zoll- und Verbrauchsteuerrecht gehört weder zur klassischen Ausbildung des Rechtsanwalts noch des Steuerberaters. Bei zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Problemstellungen werden wir daher regelmäßig von Beraterkollegen hinzugezogen. Mit ihnen zusammen, helfen wir Lösungen zu finden.
Der zuständige Partner unserer Kanzlei betreut jedes Mandat persönlich.