In unserem Fachgebiet Zoll- und Verbrauchsteuerrecht verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung gegenüber der Zollverwaltung und den Finanzgerichten.
Wir vertreten hauptsächlich Unternehmen. Wir begleiten diese bei Prüfungen durch die Zollverwaltung und vertreten sie in Einspruchsverfahren gegen Zollbescheide und gegen Steuerbescheide.
Als Anwalt vor den Finanzgerichten ist unser hochspezialisiertes Fachwissen Voraussetzung für die erfolgreiche Vertretung unserer Mandanten.