Energiesteuer: Bundesrat verlangt Fortführung der Steuerbegünstigung für Autogas

Der Bundesrat verlangt nach einer Mitteilung des Deutschen Bundestages vom 24.04.2017 (hib 253/2017) Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes. In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme wird unter anderem gefordert, die bisherige steuerliche Begünstigung auch für Flüssiggas in der bisherigen Höhe über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31.12.2023 fortzuführen. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Steuerbegünstigung für Flüssiggas (Autogas, Liquefied Petroleum Gas, LPG) Ende 2018 auslaufen zu lassen und die Steuervorteile für Erdgas im Verkehr (Compressed Natural Gas, CNG und Liquid Natural Gas, LNG) in der bisherigen Höhe bis zum 31.12.2023 fortzuführen und ab 2024 abzuschmelzen. Außerdem werden vom Bundesrat steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb verlangt.

In einer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Änderungswünsche der Länder zurück. Für die Fortführung der steuerlichen Begünstigung für Flüssiggas fehle es an der erforderlichen Gegenfinanzierung. Eine Absenkung der Stromsteuer auf den Mindeststeuersatz bei Elektrobussen hätte praktisch keine nennenswerten Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Elektrobussen.

Quelle: www.bundestag.de/de/hib