Alkoholsteuer: Ab sofort können Apotheken unvergällten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln steuerfrei verwenden

Die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln hat sich seit dem Ausbruch des Coronavirus massiv erhöht. Der Presse konnte entnommen werden, dass zur Bekämpfung des entstandenen Engpasses vorübergehend eine europäische Richtlinie außer Kraft gesetzt wurde, wodurch Desinfektionsmittel jetzt auch von Apotheken hergestellt werden können. Desinfektionsmittel sind Biozidprodukte nach Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 528/20122 und daher keine Arzneimittel, … wei­ter­le­sen