Unsere Stärke – Anwalt und Steuerberater

Wer am Warenverkehr teilnimmt, kann schnell in ein Zoll- oder Steuerstrafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren verwickelt werden.

Effektive Zoll- und Steuerfahndungsverteidigung erfordert den Rechtsanwalt und den spezialisierten Steuerberater. Wir verbinden beides.

Regelmäßig wird das Zoll- und Steuerstrafverfahren und das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch ein Zoll- oder Steuerstreitverfahren begleitet. Häufig ist, insbesondere im Verbrauchsteuerrecht wegen der dort geltenden kurzen Festsetzungsfrist von einem Jahr, das Zoll- oder Steuerstreitverfahren sogar Grund und Ausgangspunkt für die Einleitung eines Zoll- oder Steuerstrafverfahren. Die Zollverwaltung versucht auf diese Weise eine Verlängerung der Festsetzungsfrist zu erreichen. Wir übernehmen die Betreuung in beiden Verfahren abgestimmt aus einer Hand.

Im Rahmen der Tax Compliance werden Zoll- und Verbrauchsteuerfragen häufig vernachlässigt. Gleiches gilt für Tax Due Diligence Prüfungen. Risikokonstellationen werden nicht oder zu spät erkannt, weil Zölle und Verbrauchsteuern regelmäßig nicht als „Steuern“ begriffen werden. Zölle werden vielmehr unter „Frachtkosten“ erfasst und Verbrauchsteuern unter sonstige Kosten. Hier stehen wir für eine Präventivberatung zur Verfügung. Ist es bereits zu einer Steuerhinterziehung gekommen, bereiten wir eine strafbefreiende Selbstanzeige vor.

Auch im Außenwirtschaftsrecht begleiten wir Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und bei der Nutzung der strafbefreienden Selbstanzeigemöglichkeit von Ordnungswidrigkeiten.