Zölle

Zölle sind Abgaben im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die für die Einfuhr von Waren (Einfuhrabgaben Art. 5 Nr. 20 UZK, Einfuhrzoll) oder für die Ausfuhr von Waren (Ausfuhrabgaben Art. 5 Nr. 21 UZK, Ausfuhrzoll) zu entrichten sind.

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK sind gem. § 3 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) “Steuern im Sinne dieses Gesetzes”.