Gestellung

Im Zollrecht ist die Gestellung die Mitteilung an die Zollbehörden, dass Waren bei der Zollstelle oder einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort eingetroffen sind (Art. 5 Nr. 33 UZK). In dieser Gestellungsmitteilung ist zwingend auf die zuvor für die Waren abgegebene summarische Eingangsanmeldung zu verweisen, es sei denn, die Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung war nicht … wei­ter­le­sen

Gestellung

Gestellung bedeutet die Mitteilung, dass sich eine ein- oder auszuführende Ware körperlich bei einer Zollstelle oder einem zugelassenen Ort befindet.