Jahresnutzungsgrad

Jahresnutzungsgrad im Sinn des Energiesteuergesetzes ist der Quotient aus der Summe der genutzten erzeugten mechanischen und thermischen Energie in einem Kalenderjahr und der Summe der zugeführten Energie aus Energieerzeugnissen in derselben Berichtszeitspanne (§ 3 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG).