Verbindliche Ursprungsauskunft

Eine Entscheidung über verbindliche Ursprungsauskünfte (vUA-Entscheidung) ist eine verbindliche Auskunft über den Ursprung einer Ware nach rechtlicher Bewertung ihres Herstellungsprozesses durch die zuständige Behörde. Der Erlass einer vUA-Entscheidung kann für Hersteller und Handelsunternehmen im Hinblick auf die Ausstellung einer (Langzeit-)Lieferantenerklärung, Bewertung eines ggf. mehrstufigen Herstellungsprozesses, Feststellung des ursprungsrechtlichen Status einer Ware bei künftiger Ausfuhr oder … wei­ter­le­sen

Verbindliche Zolltarifauskunft, vZTA

Eine durch die Zollbehörden der EU erteilte verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung – kurz vZTA) gibt rechtsverbindlich an, wie eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif der EU einzureihen ist. VZTA sind nur hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung der Waren sowohl für die Zollbehörden als auch gegenüber dem Inhaber der Entscheidung hinsichtlich der Waren verbindlich, für die die Zollformalitäten … wei­ter­le­sen

Verbrauchsteuern

Den Verbrauchsteuern unterliegen die sogenannten „Steuergegenstände“, das heisst, Güter des täglichen Konsums, die in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen näher bestimmt sind. Verbrauchsteuern werden erhoben auf – Alkopops – Bier – Branntwein – Energieerzeugnisse – Kaffee – Schaumwein – Strom – Tabakwaren – Zwischenerzeugnisse

Veredelungsvorgänge

Als Veredelungsvorgänge gelten gem. Art. 5 Nr. 37 UZK die Bearbeitung von Waren einschließlich der Montage, der Zusammensetzung und des Anbringens an anderen Waren, die Verarbeitung von Waren, die Zerstörung von Waren, die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung und Regulierung, und die Verwendung von Waren, die nicht in die Veredelungserzeugnisse eingehen, sondern die Herstellung … wei­ter­le­sen

Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug ist ein Begriff des Umsatzsteuergesetzes (§§ 15, 15a UStG), der für das Recht eines Unternehmers, von seiner Umsatzsteuerschuld die an Vorunternehmer oder Eingangszollstellen bzw. Finanzämter entrichtete Umsatzsteuer (sog. Vorsteuer) abzuziehen verwendet wird. Der Vorsteuerabzug bewirkt, dass Wirtschaftsgüter und Leistungen im Unternehmensbereich grundsätzlich von einem anderen Unternehmer frei von einer Umsatzsteuerbelastung erworben werden können und … wei­ter­le­sen

vZTA

siehe Verbindliche Zolltarifauskunft