Kaffeesteuer
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Besteuert werden Kaffee sowie in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren. Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der kombinierten Nomenklatur. Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können, aus Unterposition … weiterlesen