Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Besteuert werden Kaffee sowie in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren. Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der kombinierten Nomenklatur. Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können, aus Unterposition … wei­ter­le­sen

Kombinierte Nomenklatur

Die kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein EU-einheitliches Warenverzeichnis, bestehend aus jeweils achtstelligen Warennummern. Sie besteht aus der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS-sechsstellige Warennummer) sowie weiteren gemeinschaftlichen Unterteilungen und stellt die Grundlage für den TARIC (integrierten Tarif der Europäischen Union) dar.