Tabaksteuer
Der Tabaksteuer unterliegen Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak (Feinschnitt und Pfeifentabak) sowie den Tabakwaren gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus anderen Stoffen als Tabak bestehen (§ 1 Tabaksteuergesetz, TabStG). Zigarren und Zigarillos sind gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 TabStG als solche zum Rauchen geeignete Tabakstränge, die mit einem Deckblatt oder mit einem … weiterlesen