Transaktionswert für die eingeführte Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für eine eingeführte Ware bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union. Auf der Basis des Transaktionswerts wird der Zollwert ermittelt.
Transaktionswert für die eingeführte Ware ist der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für eine eingeführte Ware bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union. Auf der Basis des Transaktionswerts wird der Zollwert ermittelt.