Den Verbrauchsteuern unterliegen die sogenannten „Steuergegenstände“, das heisst, Güter des täglichen Konsums, die in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen näher bestimmt sind. Verbrauchsteuern werden erhoben auf
– Alkopops
– Bier
– Branntwein
– Energieerzeugnisse
– Kaffee
– Schaumwein
– Strom
– Tabakwaren
– Zwischenerzeugnisse