Zollrechtliche Bewilligungen: Welcher Personenkreis muss im Rahmen des Art. 39 Buchst. a UZK zuverlässig sein? Zoll ändert Fragebogen
Art. 39 Buchst. a UZK Bei der aktuell stattfindenden Neubewertung bestehender unbefristeter Bewilligungen prüfen die Hauptzollämter insbesondere die Voraussetzungen des Art. 39 Buchst. a UZK. Dieser verlangt u.a., dass der Wirtschaftsbeteiligte keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften und keine schweren Straftaten im Rahmen seiner Wirtschaftstätigkeit begangen haben darf. Neu im … weiterlesen