AEO (Authorised Economic Operator)

Der AEO, auch „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ genannt, ist ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Wirtschaftsbeteiligter. Die Zuverlässigkeit wird anhand der Kriterien Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften, zufriedenstellendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf. angemessene Sicherheitsstandards bewertet. Der Status berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften.