Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung

Energieversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung sind Energieversorgungsnetze, die der Verteilung von Energie an Dritte dienen und von Ihrer Dimensionierung nicht von vornherein nur auf die Versorgung bestimmter, schon bei der Netzerrichtung feststehender oder bestimmbarer Letztverbraucher ausgelegt sind, sondern grundsätzlich für die Versorgung jedes Letztverbrauchers offen stehen (§ 3 Nr. 17 Energiewirtschaftsgesetz).