Außenprüfung

Die Außenprüfung bzw. Betriebsprüfung dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Sie kann eine oder mehrere Steuerarten, einen oder mehrere Besteuerungszeiträume umfassen oder sich auf bestimmte Sachverhalte beschränken (§ 194 Abs. 1 AO). Gemäß § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten … wei­ter­le­sen

Außenwirtschaftsrecht

Das Außenwirtschaftsrecht regelt den Wirtschaftsverkehr eines Gebietes mit fremden Staaten unter besonderer Berücksichtigung der eigenen sicherheits-, außen-, wirtschafts- und handelspolitischen Belange. Um diese tatsächlich wirksam schützen zu können, bedarf es staatlicher Eingriffe, die den – an sich freien – Wirtschaftsverkehr in notwendigem Maße beschränken. Außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen treten zumeist in Form von Verboten oder Genehmigungsvorbehalten auf. … wei­ter­le­sen