Nicht-Unionsware

Nicht-Unionswaren sind alle Waren, hierunter fallen z.B. Waren aus Drittländern, die in ein besonderes Zollverfahren, das keine Erhebung von Abgaben und/oder Beachtung handelspolitischer Maßnahmen vorsieht, überführt worden sind oder Waren, die aus der gemeinsamen Be- oder Verarbeitung von Unions- und Nicht-Unionswaren gewonnen wurden. Nicht-Unionswaren unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Der Wirtschaftsbeteiligte darf über sie nicht oder nur in dem von der Zollverwaltung zugelassenem Umfang verfügen.