Zollanmeldung

Zollanmeldung ist gem. Art. 5 Nr. 12 UZK die Handlung, durch die eine Person in der vorgeschriebenen Art und Weise die Absicht bekundet, Waren in ein bestimmtes Zollverfahren zu überführen, gegebenenfalls unter Angabe der dafür in Anspruch zu nehmenden besonderen Regelung.