Zollbefreiungen, außertarifliche

Außertarifliche Zollbefreiungstatbestände sind im europäischen und im nationalen Zollrecht und in weiteren nationalen Vorschriften vorgesehen. Eine Voraussetzung für die Gewährung der Zollbefreiung ist im Allgemeinen der Verwendungszweck der Ware. Eine Befreiung von der Verbrauchsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer ist in einigen Fällen abweichend geregelt. Eine außertarifliche Zollbefreiung kommt für folgende Waren in Betracht: