Inländer

Inländer im außenwirtschaftsrechtlichen Sinn sind 1. natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland 2. juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Ort der Leitung im Inland, 3. Zweigniederlassungen ausländischer juristischer Personen oder Personengesellschaften, wenn die Zweigniederlassungen ihre Leitung im Inland haben und es für sie eine gesonderte Buchführung gibt und 4. Betriebsstätten ausländischer … wei­ter­le­sen

Jahresnutzungsgrad

Jahresnutzungsgrad im Sinn des Energiesteuergesetzes ist der Quotient aus der Summe der genutzten erzeugten mechanischen und thermischen Energie in einem Kalenderjahr und der Summe der zugeführten Energie aus Energieerzeugnissen in derselben Berichtszeitspanne (§ 3 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG).

Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchsteuer. Besteuert werden Kaffee sowie in das Steuergebiet verbrachte kaffeehaltige Waren. Unter Kaffee versteht das Kaffeesteuergesetz Röstkaffee und löslichen Kaffee. Röstkaffee ist gerösteter Kaffee, der auch entkoffeiniert sein kann, aus Position 0901 der kombinierten Nomenklatur. Löslicher Kaffee sind Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, die auch entkoffeiniert sein können, aus Unterposition … wei­ter­le­sen

Kombinierte Nomenklatur

Die kombinierte Nomenklatur (KN) ist ein EU-einheitliches Warenverzeichnis, bestehend aus jeweils achtstelligen Warennummern. Sie besteht aus der Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS-sechsstellige Warennummer) sowie weiteren gemeinschaftlichen Unterteilungen und stellt die Grundlage für den TARIC (integrierten Tarif der Europäischen Union) dar.

Lieferantenerklärung

Lieferantenerklärungen dienen im Falle der Ausstellung eines Präferenznachweises dem Nachweis der Ursprungseigenschaft von Vorlieferungen. Sie sind selbst keine Präferenznachweise.

Meistbegünstigung

Im GATT-WTO-Übereinkommen hat sich die EU verpflichtet, alle Parteien gleich zu behandeln. Daraus resultiert eine Meistbegünstigungsklausel. Der Meistbegünstigungszollsatz wird allen Drittländern gegenüber angewendet, wenn nicht besondere Präferenzen aufgrund spezieller Vereinbarungen zum Tragen kommen. Für Zollunionen und Freihandelszonen sind Ausnahmen von der Meistbegünstigung zulässig.

Nicht-Unionsware

Nicht-Unionswaren sind alle Waren, hierunter fallen z.B. Waren aus Drittländern, die in ein besonderes Zollverfahren, das keine Erhebung von Abgaben und/oder Beachtung handelspolitischer Maßnahmen vorsieht, überführt worden sind oder Waren, die aus der gemeinsamen Be- oder Verarbeitung von Unions- und Nicht-Unionswaren gewonnen wurden. Nicht-Unionswaren unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Der Wirtschaftsbeteiligte darf über sie nicht oder … wei­ter­le­sen

Ort der Einfuhr

Beim Eingang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Drittländern ist der Ort der Einfuhr der Ort, an dem sich die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr befinden. Beim Eingang von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus Drittgebieten ist der Ort der Einfuhr der Ort an dem die verbrauchsteuerpflichtigen Waren in sinngemäßer Anwendung des Artikel 139 des … wei­ter­le­sen

Passive Veredelung

Die passive Veredelung (engl. outward processing) ist gem. Art. 5 Nr. 16 UZK ein Zollverfahren und ein besonderes Verfahren nach Art. 210 Buchst. d) UZK. Im Zollverfahren der passiven Veredelung können gem Art. 259 Abs. 1 UZK Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden. Die aus diesen Waren entstandenen … wei­ter­le­sen

Präferenznachweis

Präferenzen sind Zollvergünstigungen. Im Falle des Imports wird bei Vorlage eines entsprechenden Präferenznachweises Zollfreiheit gewährt oder ein ermäßigter Präferenzzollsatz angewendet. Bei einem Export von Waren kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen in der EU ein Präferenznachweis erstellt werden, der zu einer entsprechenden Abgabenbegünstigung im Bestimmungsland für den dortigen Importeur führt.